Vorstrafen in Spanien löschen: Voraussetzungen und Fristen

Die Löschung von Vorstrafen in Spanien ist das Recht, einen Eintrag im Zentralen Strafregister löschen zu lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Geregelt in Artikel 136 des Strafgesetzbuchs, mit Fristen von sechs Monaten bei geringfügigen bis zehn Jahren bei schweren Strafen. Rechtzeitige Löschung verhindert, dass die Verurteilung jahrelang in einem neuen Strafverfahren oder beim Berufszugang […]