Auslieferung und Europäischer Haftbefehl

Anwalt für Auslieferung und Europäischen Haftbefehl (EuHB) in Spanien

Wenn Sie sich fragen „Wie funktioniert eine Auslieferung?“ oder „Kann ich an ein anderes Land ausgeliefert werden?“, beantwortet diese Seite Ihre Fragen Schritt für Schritt. Die Auslieferung und der Europäische Haftbefehl – Europäischer Haftbefehl zur Festnahme und Übergabe, EHB – aktivieren die Zusammenarbeit zwischen Staaten mit sehr strengen Fristen und lassen einen echten Verteidigungsspielraum für diejenigen, die rechtzeitig handeln. Wir erklären Ihnen das vollständige Verfahren, die Gründe für Ihren Widerspruch, die zu vermeidenden Fehler und wie wir die Verteidigung aufbauen.

Was ist Auslieferung und wie funktioniert sie in Spanien?

Die Auslieferung ist das Verfahren, durch das ein Staat eine Person, die sich auf seinem Hoheitsgebiet befindet, an einen anderen Staat übergibt, der sie zur Ermittlung, Verurteilung oder Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe fordert. Innerhalb der Europäischen Union gilt der Europäische Haftbefehl (EuHB), der auf gegenseitiger Anerkennung zwischen Justizbehörden und festgelegten Fristen beruht; mit Drittstaaten gilt die klassische Auslieferung, die durch bilaterale oder multilaterale Abkommen und Wege geregelt wird, die Justiz und Regierung kombinieren. In Spanien wird die passive Auslieferung – wenn ein anderes Land jemanden fordert, der sich hier befindet – bei der Audiencia Nacional zentralisiert. Es lohnt sich, einen weit verbreiteten Irrtum auszuräumen: zu glauben, dass es ohne bilaterales Abkommen keine Auslieferung gibt. Das stimmt nicht; Spanien liefert sogar seine eigenen Staatsangehörigen aus. Und es gibt ein Merkmal, das dieses Verfahren von jedem anderen unterscheidet: Das Gericht bewertet nicht die Schuld oder Unschuld des Gesuchten, sondern die formalen und rechtlichen Gründe für den Widerspruch gegen die Übergabe.

Was kann vor und während der Festnahme getan werden?

Ein Auslieferungsverfahren beginnt nicht zwangsläufig mit der Festnahme: Häufig weiß der Gesuchte vorher, dass er gesucht wird, und dort hat die Verteidigung einen wichtigen Spielraum. Die freiwillige Meldung bei der Audiencia Nacional, koordiniert mit dem Anwalt, kann die Festnahme bei einer Kontrolle vermeiden und hat positive Auswirkungen auf die spätere Entscheidung über die vorläufige Freilassung – eine Festnahme an einem Flughafen erzeugt die Vermutung, dass die Person flieht, was sich negativ auf alles auswirkt, was danach kommt. Sobald der Gesuchte festgenommen wurde, wird innerhalb von maximal 72 Stunden entschieden, ob er in Untersuchungshaft bleibt oder auf freiem Fuß, während das Verfahren läuft; in dieser Anhörung muss die Verteidigung schnell die Verwurzelung nachweisen: familiäre, berufliche und soziale Bindungen in Spanien.

Welche Phasen hat das Auslieferungsverfahren?

Das Verfahren verläuft in Etappen mit eigenen Fristen:

  • Eingang des Ersuchens. Nach der Festnahme muss der ersuchende Staat sein Ersuchen mit der gesamten Dokumentation förmlich übermitteln; subsidiär legt das Gesetz über die passive Auslieferung eine Höchstfrist von 40 Tagen fest. Läuft diese ohne Dokumentation ab und befand sich der Gesuchte in Haft, wird er vorläufig freigelassen.
  • Regierungsphase. Ein erster administrativer Filter: Das Außenministerium leitet das Ersuchen an das Justizministerium weiter, das der Regierung einen Vorschlag unterbreitet, ob das Verfahren auf dem Rechtsweg fortgesetzt wird.
  • Gerichtliche Phase bei der Audiencia Nacional. Der zentrale Ermittlungsrichter lädt zur Vorführung, bei der der Gesuchte die Übergabe annimmt oder ablehnt. Widerspricht er, wird das Verfahren an die Strafkammer weitergeleitet, mit schriftlichen Berichten der Staatsanwaltschaft, des ersuchenden Staates und der Verteidigung sowie einer mündlichen Verhandlung.

Welche Gründe gibt es, der Übergabe zu widersprechen?

Die Verteidigung baut auf konkreten Gründen auf, und diese gründlich zu kennen, unterscheidet eine wirksame Verteidigung:

  • Doppelte Strafbarkeit. Die Tat muss in beiden Ländern strafbar sein.
  • Spezialitätsgrundsatz. Es darf nur wegen der Tat abgeurteilt werden, für die die Übergabe gewährt wurde.
  • Verjährung. Wenn die Straftat in Spanien oder im ersuchenden Staat verjährt ist.
  • Ne bis in idem. Es erfolgt keine Übergabe wegen Taten, die bereits in Spanien abgeurteilt oder begnadigt wurden.
  • Politisches Delikt. Spanien liefert nicht wegen politischer Delikte aus, mit Ausnahme von Terrorismus.
  • Diskriminierende Verfolgung. Wenn das Ersuchen eine Verfolgung wegen Rasse, Religion oder politischer Meinung verschleiert.
  • Unzureichende Garantien. Gefahr der Todesstrafe, Folter, unmenschlicher Behandlung oder eines Ausnahmegerichts im ersuchenden Staat.
  • Asyl und internationaler Schutz. Es erfolgt keine Auslieferung von Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus.

Rechtsmittel: bis nach Straßburg

Wenn der Beschluss die Übergabe anordnet, stehen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung: Beschwerde beim Plenum der Strafkammer der Audiencia Nacional, Nichtigkeitsverfahren, Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht und Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der einstweilige Maßnahmen zur Aussetzung der Übergabe während der Prüfung des Falles anordnen kann. Sobald die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig ist, geht das Verfahren zurück an die Regierung: Der Ministerrat kann die Übergabe aus Gründen der Souveränität, nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung verweigern. Die Auslieferung ist nicht nur ein gerichtlicher, sondern auch ein politischer Akt. Und der Spezialitätsgrundsatz schützt auch danach weiter: Werden im Zielland zusätzliche Straftaten vorgeworfen, muss unverzüglich mit lokalen Anwälten gehandelt werden.

Häufige Fehler, die vermieden werden sollten

  • Zu glauben, dass Sie ohne bilaterales Abkommen nicht ausgeliefert werden können: Spanien liefert auch ohne Abkommen aus.
  • Zu denken, dass der Verzicht auf Widerspruch gegen die Auslieferung gleichbedeutend mit Freilassung ist: Es handelt sich um unabhängige Fragen.
  • Auf die Festnahme bei einer Kontrolle oder am Flughafen zu warten, anstatt die freiwillige Meldung zu erwägen.
  • Aussagen zu machen oder Dokumente zu unterzeichnen, ohne zuvor die Verwurzelung für die Anhörung zur vorläufigen Freilassung nachgewiesen zu haben.
  • Den Spezialitätsgrundsatz nach erfolgter Übergabe zu vernachlässigen.

Typischer Fall

Unternehmer, der von einem Drittstaat mittels roter Interpol-Fahndung gesucht wird. Nach Feststellung der Fahndung vor der Festnahme wird eine freiwillige Meldung bei der Audiencia Nacional koordiniert und die Verwurzelung nachgewiesen; der Gesuchte durchläuft das Verfahren auf freiem Fuß, während der Widerspruch gegen die Übergabe wegen unzureichender Garantien im ersuchenden Staat artikuliert wird. (Beispielhafte Darstellung)

Warum wir

01

Verteidigung in zwei Systemen gleichzeitig.

Wir koordinieren mit einem Anwalt im ersuchenden Staat und bekämpfen das Verfahren an seinem Ursprung, nicht nur seine Auswirkungen in Spanien.

02

Echtes europäisches Netzwerk.

Wir arbeiten täglich mit Kanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Italien und Frankreich zusammen, auf Deutsch und Englisch.

03

Boutique-Kanzlei mit Großkanzlei-Methodik.

Nähe und Engagement einer kleinen Kanzlei, mit der Organisation, Sorgfalt und ständigen Information einer Großkanzlei.

04

Kenntnis des deutschen Systems.

Ausbildung und Praxis in der deutschen Rechtskultur: Wir denken auf Deutsch, wir übersetzen nicht.

(24-Stunden-Notdienst)

Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen

Was zuerst gefragt wird.

Wie funktioniert das Auslieferungsverfahren in Spanien?

Nach der Festnahme übermittelt der ersuchende Staat sein Ersuchen (maximal 40 Tage). Es durchläuft eine Regierungsphase und anschließend die gerichtliche Phase vor der Audiencia Nacional, mit Vorführung und, bei Widerspruch, mündlicher Verhandlung vor der Strafkammer.

Kann ich ausgeliefert werden, auch wenn es kein Abkommen mit diesem Land gibt?

Ja. Spanien liefert auch ohne bilaterales Abkommen aus; dessen Fehlen verhindert die Übergabe nicht.

Kann ich die Übergabe verweigern, wenn ich eine ungerechte Behandlung befürchte?

Ja. Die Gerichte können die Übergabe verweigern, wenn die Gefahr einer Verletzung von Grundrechten oder eines Verfahrens ohne Garantien im ersuchenden Staat besteht.

Begünstigt die freiwillige Meldung meinen Fall?

Sie kann die Untersuchungshaft verkürzen, die Entscheidung über die vorläufige Freilassung verbessern und die Fluchtvermutung bei einer Festnahme an der Grenze vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Europäischem Haftbefehl und Auslieferung?

Der Europäische Haftbefehl funktioniert innerhalb der EU durch gegenseitige Anerkennung und mit festgelegten Fristen; die klassische Auslieferung gilt für Drittstaaten durch Abkommen und diplomatische Wege.

Bedeutet es, dass ich freigelassen werde, wenn ich der Auslieferung nicht widerspreche?

Nein. Es handelt sich um unabhängige Fragen: Die vorläufige Freilassung wird getrennt vom Widerspruch gegen die Übergabe entschieden.

Koordinieren Sie mit meinem Anwalt im Ausland?

Ja. Wir fungieren als lokale Verteidigung in Spanien und integrieren die Strategie mit der Kanzlei im ersuchenden Staat, in deren Sprache.

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