Was sie sind und wie man sie bekämpft
Die restriktiven Maßnahmen der EU umfassen das Einfrieren von Geldern und Reisebeschränkungen. Wer auf einer Liste steht, kann die Streichung (Delisting) beantragen und eine Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union erheben, wobei Fehler in der Begründung, mangelnde Beweise oder die Verletzung von Verteidigungsrechten geltend gemacht werden können.
Wie wir vorgehen
Wir analysieren die Grundlage der Aufnahme und die darauf gestützten Beweise, bereiten die Anträge auf Streichung sowie die Klagen vor dem Gericht der Europäischen Union vor und verwalten die notwendigen Genehmigungen zur Nutzung von Geldern während der Dauer der Beschränkung.
Internationale Dimension
Sanktionen sind von Natur aus transnational: Sie betreffen Personen und Gesellschaften mit Vermögenswerten in mehreren Ländern und überschneiden sich mit den Regelungen anderer Staaten. Wir koordinieren die Reaktion in den verschiedenen betroffenen Rechtsordnungen.