Der rechtliche Rahmen
Das Strafgesetzbuch ordnet diese Delikte um die Einwilligung herum (Art. 178 ff.): Es liegt keine Einwilligung vor, wenn sie nicht frei durch Handlungen zum Ausdruck gebracht wurde, die den Willen der Person klar erkennen lassen. Jüngste Reformen haben den Strafrahmen verändert; daher sind die genaue rechtliche Einordnung und das jeweils zeitlich anwendbare Recht technische Kernfragen.
Die Beweisführung bei Sexualdelikten
Es handelt sich um Verfahren, in denen die Beweisführung besonders heikel ist: Aussage der anzeigenden Person, psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten, digitale Beweise und medizinische Beweise. Die Verteidigung erfordert eine minutiöse Behandlung jedes Elements, die strikte Wahrung der Verfahrensgarantien sowie eine Analyse der Glaubwürdigkeit und der Konstanz der Aussage nach den Kriterien des Obersten Gerichtshofs.
Diskretion und Reputation
Wir behandeln diese Angelegenheiten mit verstärkter Vertraulichkeit: direkte Abstimmung mit der verantwortlichen Anwältin, umsichtiges Management sensibler Informationen und Augenmerk auf die reputationsbezogenen Auswirkungen, die für viele Mandanten – insbesondere öffentliche oder internationale Profile – ebenso wichtig sind wie das strafrechtliche Ergebnis.
Internationale Dimension
Wenn der Mandant ausländisch ist oder der Fall über Spanien hinaus Wirkung entfaltet, führen wir die Verteidigung in seiner Sprache und koordinieren mit seinem juristischen Umfeld im Herkunftsland, unter Berücksichtigung der Auswirkungen in anderen Ländern – Vorstrafen, Aufenthalt, Registereinträge –.