Sexualdelikte

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehören zu den sensibelsten Bereichen der Rechtsordnung – sowohl wegen der Schwere der Strafen als auch wegen der reputationsschädigenden Auswirkungen, die lange vor dem Urteil beginnen. Eine konsequente, fachlich präzise und diskrete Verteidigung ist ab der ersten Vernehmung entscheidend.

Der rechtliche Rahmen

Das Strafgesetzbuch ordnet diese Delikte um die Einwilligung herum (Art. 178 ff.): Es liegt keine Einwilligung vor, wenn sie nicht frei durch Handlungen zum Ausdruck gebracht wurde, die den Willen der Person klar erkennen lassen. Jüngste Reformen haben den Strafrahmen verändert; daher sind die genaue rechtliche Einordnung und das jeweils zeitlich anwendbare Recht technische Kernfragen.

Die Beweisführung bei Sexualdelikten

Es handelt sich um Verfahren, in denen die Beweisführung besonders heikel ist: Aussage der anzeigenden Person, psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten, digitale Beweise und medizinische Beweise. Die Verteidigung erfordert eine minutiöse Behandlung jedes Elements, die strikte Wahrung der Verfahrensgarantien sowie eine Analyse der Glaubwürdigkeit und der Konstanz der Aussage nach den Kriterien des Obersten Gerichtshofs.

Diskretion und Reputation

Wir behandeln diese Angelegenheiten mit verstärkter Vertraulichkeit: direkte Abstimmung mit der verantwortlichen Anwältin, umsichtiges Management sensibler Informationen und Augenmerk auf die reputationsbezogenen Auswirkungen, die für viele Mandanten – insbesondere öffentliche oder internationale Profile – ebenso wichtig sind wie das strafrechtliche Ergebnis.

Internationale Dimension

Wenn der Mandant ausländisch ist oder der Fall über Spanien hinaus Wirkung entfaltet, führen wir die Verteidigung in seiner Sprache und koordinieren mit seinem juristischen Umfeld im Herkunftsland, unter Berücksichtigung der Auswirkungen in anderen Ländern – Vorstrafen, Aufenthalt, Registereinträge –.

(24-Stunden-Notdienst)

Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen

Was zuerst gefragt wird.

Was versteht man heute unter Einwilligung?

Dass sie sich nach den Umständen des Einzelfalls frei durch Handlungen manifestiert hat, die den Willen der Person klar zum Ausdruck bringen.

Ist die Aussage der Anzeigenerstatterin ausschlaggebend?

Sie ist ein zentrales Beweismittel, wird jedoch nach Kriterien wie Glaubwürdigkeit, Plausibilität und Konstanz zusammen mit den übrigen Beweisen gewürdigt.

Garantieren Sie Diskretion?

Ja. Verstärkte Vertraulichkeit, zurückhaltender Umgang mit Informationen und direkter Kontakt zur verantwortlichen Anwältin.

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