EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.

Wenn alle innerstaatlichen Rechtswege in Spanien erschöpft sind und eine Rechtsverletzung fortbesteht, kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die letzte Chance auf Wiedergutmachung sein. Der Zugang ist anspruchsvoll und die Fristen sind strikt.

Wann und wie man sich an Straßburg wendet

Die Klage setzt voraus, dass der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist – was in der Regel die Verfassungsbeschwerde einschließt – und innerhalb der Konventionsfrist eingereicht wird. Der EGMR ist keine neue Instanz: Er prüft, ob der Staat ein Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, häufig das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6.

Wie wir vorgehen

Wir bewerten die tatsächliche Erfolgsaussicht der Klage – die Zulässigkeit ist der wichtigste Filter –, identifizieren präzise das verletzte Recht sowie die anwendbare Rechtsprechung und formulieren sowie reichen den Fall unter Einhaltung der strengen formalen Anforderungen des Gerichtshofs ein.

(24-Stunden-Notdienst)

Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen

Was zuerst gefragt wird.

Wann kann ich mich an den EGMR wenden?

Wenn der innerstaatliche Rechtsweg in Spanien erschöpft ist und innerhalb der Konventionsfrist seit der letzten rechtskräftigen Entscheidung.

Prüft der EGMR meinen Fall erneut?

Es handelt sich nicht um eine neue Instanz: Er prüft, ob ein Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde.

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