Wann und wie man sich an Straßburg wendet
Die Klage setzt voraus, dass der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist – was in der Regel die Verfassungsbeschwerde einschließt – und innerhalb der Konventionsfrist eingereicht wird. Der EGMR ist keine neue Instanz: Er prüft, ob der Staat ein Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, häufig das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6.
Wie wir vorgehen
Wir bewerten die tatsächliche Erfolgsaussicht der Klage – die Zulässigkeit ist der wichtigste Filter –, identifizieren präzise das verletzte Recht sowie die anwendbare Rechtsprechung und formulieren sowie reichen den Fall unter Einhaltung der strengen formalen Anforderungen des Gerichtshofs ein.