Was das Strafgesetzbuch besagt
Das Delikt der Körperverletzung (Art. 147) bestraft denjenigen, der einem anderen eine Verletzung zufügt, die über die Erstversorgung hinaus eine medizinische oder chirurgische Behandlung erfordert, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Bei Verwendung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen oder bei besonderer Grausamkeit findet der qualifizierte Tatbestand des Art. 148 Anwendung. Erfordert die Verletzung keine medizinische Behandlung, kann sie als geringfügige Körperverletzung eingestuft werden.
Schlägereien, Gruppenkämpfe und Notwehr
Bei Schlägereien mit mehreren Beteiligten kommen die Beteiligung an einer Schlägerei (Art. 154) und die Schwierigkeit der individuellen Zurechnung jeder Verletzung ins Spiel. Audiovisuelle Beweise – Kameras in Lokalen, Mobiltelefone, Hotelsicherheit – sowie Zeugen können die Anklage verändern. Wir prüfen stets die Notwehr und die Verhältnismäßigkeit der Reaktion.
Wie wir verteidigen
Wir analysieren den Verletzungsbericht und das medizinische Gutachten, um die rechtliche Einordnung anzufechten, sichern audiovisuelle Beweise, bevor diese verloren gehen, und erarbeiten je nach Fall eine Strategie zwischen einer vorteilhaften Einigung und einer umfassenden Verteidigung.
Internationale Dimension
Viele Fälle betreffen Touristen, die vor dem Prozess in ihr Heimatland zurückkehren. Wir koordinieren die Verteidigung aus der Ferne, verwalten Aussagen per Videokonferenz und beraten auf Deutsch und Englisch. Falls das Verfahren fortgesetzt wird, während sich der Mandant im Ausland befindet, antizipieren wir das Risiko eines Europäischen Haftbefehls und beugen diesem vor.