Körperverletzung und tätliche Angriffe

Körperverletzung und tätliche Angriffe.

Körperverletzungen infolge einer Schlägerei, einer Auseinandersetzung im Nachtleben oder eines Vorfalls in einem Touristengebiet gehören zu den häufigsten Straftaten gegen Ausländer und Inländer in Spanien. Was wie ein punktuelles Ereignis erscheint, kann zu einem Verfahren mit Haftstrafenforderungen führen, insbesondere wenn gefährliche Gegenstände oder mehrere Personen beteiligt sind.

Was das Strafgesetzbuch besagt

Das Delikt der Körperverletzung (Art. 147) bestraft denjenigen, der einem anderen eine Verletzung zufügt, die über die Erstversorgung hinaus eine medizinische oder chirurgische Behandlung erfordert, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Bei Verwendung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen oder bei besonderer Grausamkeit findet der qualifizierte Tatbestand des Art. 148 Anwendung. Erfordert die Verletzung keine medizinische Behandlung, kann sie als geringfügige Körperverletzung eingestuft werden.

Schlägereien, Gruppenkämpfe und Notwehr

Bei Schlägereien mit mehreren Beteiligten kommen die Beteiligung an einer Schlägerei (Art. 154) und die Schwierigkeit der individuellen Zurechnung jeder Verletzung ins Spiel. Audiovisuelle Beweise – Kameras in Lokalen, Mobiltelefone, Hotelsicherheit – sowie Zeugen können die Anklage verändern. Wir prüfen stets die Notwehr und die Verhältnismäßigkeit der Reaktion.

Wie wir verteidigen

Wir analysieren den Verletzungsbericht und das medizinische Gutachten, um die rechtliche Einordnung anzufechten, sichern audiovisuelle Beweise, bevor diese verloren gehen, und erarbeiten je nach Fall eine Strategie zwischen einer vorteilhaften Einigung und einer umfassenden Verteidigung.

Internationale Dimension

Viele Fälle betreffen Touristen, die vor dem Prozess in ihr Heimatland zurückkehren. Wir koordinieren die Verteidigung aus der Ferne, verwalten Aussagen per Videokonferenz und beraten auf Deutsch und Englisch. Falls das Verfahren fortgesetzt wird, während sich der Mandant im Ausland befindet, antizipieren wir das Risiko eines Europäischen Haftbefehls und beugen diesem vor.

(24-Stunden-Notdienst)

Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen

Was zuerst gefragt wird.

Wann gilt eine Schlägerei als Körperverletzung und wann als geringfügiges Delikt?

Dies hängt davon ab, ob die Verletzung über die Erstversorgung hinaus eine medizinische oder chirurgische Behandlung erforderte. Ohne Behandlung handelt es sich in der Regel um ein geringfügiges Delikt.

Ich wurde angegriffen und habe mich gewehrt – handelt es sich um Notwehr?

Dies kann der Fall sein, wenn ein rechtswidriger Angriff, die Erforderlichkeit der Abwehrmaßnahme und das Fehlen einer Provokation vorliegen. Wir bewerten dies anhand der Beweislage.

Ich bin nach der Schlägerei in mein Heimatland zurückgekehrt. Kann ich mich aus dem Ausland verteidigen?

Ja, in vielen Fällen. Wir koordinieren die Verteidigung aus der Ferne und, falls zulässig, Aussagen per Videokonferenz.

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