Fristen und Anforderungen
Die Löschung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Fristen seit Verbüßung der Strafe, die je nach Schweregrad variieren – von Monaten bei leichten Vergehen bis zu mehreren Jahren bei schweren Straftaten – und sofern keine neuen Straftaten begangen wurden. Es ist ein Recht, aber es erfolgt nicht immer zügig von Amts wegen, daher ist es ratsam, dies zu beantragen.
Wie wir vorgehen
Wir prüfen, welche Vorstrafen in Ihrem Namen im Zentralregister für Verurteilte eingetragen sind, verifizieren, ob die Fristen und Anforderungen erfüllt sind, und beantragen formell die Löschung. Wir verwalten auch das Führungszeugnis nach der Löschung, auch für Mandanten, die außerhalb Spaniens ansässig sind.
Internationale Dimension
Für Ausländer und für Spanier im Ausland haben Vorstrafen in Spanien Auswirkungen außerhalb: Zertifikate, die in Residenz- oder Staatsbürgerschaftsverfahren, Visa oder Migrationskontrollen verlangt werden. Wir kümmern uns um diese Dimension und die Koordination mit den Verfahren im Wohnsitzland.