Ihre Rechte als Festgenommener
Artikel 520 des Strafprozessgesetzes erkennt jeder festgenommenen Person das Recht zu schweigen, sich nicht selbst zu belasten, einen Anwalt zu benennen und von diesem vor jeder Vernehmung unterstützt zu werden, einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Sprache nicht versteht, und, wenn sie Ausländer ist, ihre Festnahme dem Konsulat ihres Landes mitzuteilen. Die Untersuchungshaft darf nicht länger dauern als unbedingt notwendig und maximal 72 Stunden, bevor die Person einem Richter vorgeführt oder freigelassen wird.
Untersuchungshaft: Was wirklich auf dem Spiel steht
Nach der Festnahme entscheidet der Richter, ob die Person freigelassen wird oder während der Ermittlungen in Untersuchungshaft kommt. Dies ist die schwierigste Entscheidung im Verfahren und wird in einer einzigen Anhörung getroffen. Der Richter bewertet das Fluchtrisiko, die Möglichkeit der Beweismittelvernichtung und die Schwere des Delikts; demgegenüber muss die Verteidigung schnell die soziale Verankerung – familiäre und berufliche Bindungen sowie Wohnsitz in Spanien – nachweisen und alternative Maßnahmen wie Kaution, regelmäßige Meldepflicht oder Passentzug vorschlagen. Für ausländische Klienten ist dies besonders heikel: Eine Festnahme an einem Flughafen wird als Fluchtrisiko interpretiert, weshalb die Vorbereitung dieser Anhörung nicht improvisiert werden kann.
Habeas Corpus: Wenn die Festnahme unregelmäßig ist
Wenn die Festnahme ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt, erlaubt das Organgesetz 6/1984 die Beantragung eines Habeas Corpus, damit ein Richter unverzüglich die Rechtmäßigkeit prüft und gegebenenfalls die Freilassung anordnet. Es ist ein dringendes Kontrollinstrument, das wir aktivieren, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Festnahme oder ihre Bedingungen nicht rechtmäßig sind.
Unsere Arbeitsweise
Wir kommen zur Polizeiwache und beraten Sie, bevor Sie eine Aussage machen. Wir prüfen den Polizeibericht, kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Festnahme, der Durchsuchungen und der Registrierungen, bereiten die Anhörung zur Untersuchungshaft vor und entwickeln vom ersten Moment an die Strategie. Für ausländische Klienten bieten wir zusätzlich die in der Wiener Konvention anerkannte konsularische Unterstützung, die Koordination mit ihrem ursprünglichen Anwalt und die Betreuung in Deutsch und Englisch. Wir kooperieren außerdem mit dem deutschen Konsulat und der deutschsprachigen evangelischen Gemeinde, die deutsche Gefangene auf Mallorca betreut.
Häufige Fehler, die vermieden werden sollten
- Aussagen oder den Polizeibericht ohne Anwalt unterschreiben, in der Annahme, dass man so schneller freikommt.
- Zur Anhörung zur Untersuchungshaft erscheinen, ohne den Nachweis der sozialen Verankerung vorbereitet zu haben.
- Als Ausländer das Konsulat nicht benachrichtigen.
- Auf den Dolmetscher verzichten, aus Eile oder weil man die Sprache nur teilweise versteht.