Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit

Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit.

Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit – bekannt als Drogenhandel – gehören zu den Delikten, die in Spanien die meisten Festnahmen auslösen, insbesondere an Flughäfen, Häfen und in Touristengebieten. Der Unterschied zwischen einer harten Verurteilung und einer erfolgreichen Verteidigung entscheidet sich oft bereits bei den ersten Ermittlungshandlungen.

Was das Strafgesetzbuch besagt

Artikel 368 bestraft den Anbau, die Herstellung, den Handel oder den Besitz zum Zwecke des Drogenhandels. Das Strafmaß variiert je nach Substanz: drei bis sechs Jahre bei schwerer Gesundheitsschädigung (Kokain, Heroin) und geringer bei Substanzen, die dies nicht tun (Cannabis, Haschisch). Darauf basieren die qualifizierten Tatbestände des Artikels 369 – erhebliche Menge, Organisation – sowie die besonders schweren Fälle des Artikels 370.

Besitz, Eigenverbrauch und Handel

Nicht jeder Besitz ist eine Straftat: Der Besitz zum Eigenverbrauch ist strafrechtlich nicht sanktionierbar. Entscheidend ist die Bestimmung der Substanz, wobei Indizien wie Menge, Dosierung, Waagen oder gestückeltes Bargeld ins Gewicht fallen. Eine gute Verteidigung ficht diese Schlussfolgerung auf Handel an.

Wie wir verteidigen

Wir beginnen beim Verfahrensrecht: die Rechtmäßigkeit der Körper-, Fahrzeug- oder Hausdurchsuchung, die erforderliche richterliche Genehmigung und die Sicherstellungskette der Substanz. Eine Nichtigkeit in einem dieser Glieder kann zum Freispruch führen. Zudem bestreiten wir die Reinheit und die Menge des Wirkstoffs, da die Rechtsprechung diesen als Referenz heranzieht, nicht das Bruttogewicht.

Internationale Dimension

Ein Großteil dieser Festnahmen betrifft Ausländer im Transit an Flughäfen wie Palma, Barcelona, Madrid, Málaga oder Ibiza. Wir verteidigen auf zwei Ebenen: dem spanischen Strafverfahren und den Konsequenzen im Herkunftsland. Wir koordinieren uns mit Anwalt und Konsulat, verwalten den konsularischen Beistand und betreuen Sie auf Deutsch und Englisch. Bei grenzüberschreitendem Transport prüfen wir eine mögliche Doppelverfolgung und den Grundsatz ne bis in idem.

(24-Stunden-Notdienst)

Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen

Was zuerst gefragt wird.

Ab welcher Drogenmenge liegt eine Straftat vor?

Es gibt keine feste Menge: Entscheidend ist, ob der Besitz dem Handel dient. Eigenverbrauch ist nicht strafbar, wobei große Mengen als Indiz gewertet werden.

Welches Strafmaß ist vorgesehen?

Drei bis sechs Jahre für Substanzen, die die Gesundheit schwer schädigen, und geringere Strafen für andere, mit Strafverschärfungen bei erheblicher Menge oder organisierter Kriminalität.

Ich wurde am Flughafen festgenommen, was soll ich tun?

Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt. Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und die Sicherstellungskette sind entscheidend und müssen von Beginn an geprüft werden.

Ich bin Ausländer, wie betrifft mich das?

Zusätzlich zum Strafverfahren gibt es Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel und in Ihrem Heimatland. Wir koordinieren uns mit Ihrem Anwalt sowie dem Konsulat und unterstützen Sie in Ihrer Sprache.

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