Die Phasen des Strafverfahrens
Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, in der Beweise erhoben werden und entschieden wird, was zur Hauptverhandlung zugelassen wird: Es ist die entscheidendste Phase, die jedoch oft von denjenigen vernachlässigt wird, die zu spät eingreifen. Die Hauptverhandlung ist der Höhepunkt, hängt aber von der vorherigen Arbeit ab. Danach folgen die Rechtsmittel – Berufung, Revision vor dem Obersten Gerichtshof – und die Strafvollstreckung, in der es noch Spielraum gibt (Aussetzung, Umwandlung, Hafterleichterungen).
Unsere Arbeitsweise
Wir entwerfen die Prozessstrategie bereits ab dem Ermittlungsverfahren, kontrollieren die Rechtmäßigkeit jeder Amtshandlung, bereiten die Beweise detailliert vor und reagieren innerhalb weniger Stunden. Wir halten Sie auf dem Laufenden: Sie wissen jederzeit, an welchem Punkt sich Ihr Fall befindet.