Strafverteidigung vor Gericht

Strafverteidigung vor Gericht.

Ein Strafprozess wird nicht erst in der Hauptverhandlung gewonnen: Er entscheidet sich bei jeder einzelnen Handlung ab dem Ermittlungsverfahren. Deshalb begleiten wir Sie in allen Phasen mit einer festen Anwältin als Ansprechpartnerin, die den Fall nicht an Dritte weitergibt und die Akte bis ins Detail kennt.

Die Phasen des Strafverfahrens

Das Ermittlungsverfahren ist die Phase, in der Beweise erhoben werden und entschieden wird, was zur Hauptverhandlung zugelassen wird: Es ist die entscheidendste Phase, die jedoch oft von denjenigen vernachlässigt wird, die zu spät eingreifen. Die Hauptverhandlung ist der Höhepunkt, hängt aber von der vorherigen Arbeit ab. Danach folgen die Rechtsmittel – Berufung, Revision vor dem Obersten Gerichtshof – und die Strafvollstreckung, in der es noch Spielraum gibt (Aussetzung, Umwandlung, Hafterleichterungen).

Unsere Arbeitsweise

Wir entwerfen die Prozessstrategie bereits ab dem Ermittlungsverfahren, kontrollieren die Rechtmäßigkeit jeder Amtshandlung, bereiten die Beweise detailliert vor und reagieren innerhalb weniger Stunden. Wir halten Sie auf dem Laufenden: Sie wissen jederzeit, an welchem Punkt sich Ihr Fall befindet.

(24-Stunden-Notdienst)

Inhaltsverzeichnis

Häufig gestellte Fragen

Was zuerst gefragt wird.

Welches ist die wichtigste Phase im Strafverfahren?

Das Ermittlungsverfahren: Hier werden die Beweise erhoben und es wird entschieden, was zur Hauptverhandlung kommt. Ein frühzeitiges Eingreifen ist entscheidend.

Übernehmen Sie auch Rechtsmittel und den Strafvollzug?

Ja, alle Phasen: Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision und Strafvollstreckung.

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