Was das Strafgesetzbuch besagt
Die untreue Verwaltung (Art. 252) bestraft denjenigen, der seine Befugnisse zur Verwaltung fremden Vermögens überschreitet und dadurch einen Schaden verursacht. Die veruntreuende Unterschlagung (Art. 253) sanktioniert denjenigen, der sich Geld oder Güter aneignet, die er zur Verwahrung oder Verwaltung erhalten hat. Hinzu kommen Unternehmensdelikte im engeren Sinne (Art. 290 ff.): Bilanzfälschung, missbräuchliche Beschlüsse und die Verweigerung von Gesellschafterrechten.
Der gesellschaftsrechtliche Konflikt, der zum Straffall wird
Viele Strafanzeigen im Unternehmensbereich dienen als Druckmittel in Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Die Verteidigung besteht darin, nachzuweisen, dass die beanstandete Handlung eine legitime Managemententscheidung war – geschützt durch die Business Judgment Rule – und keine Straftat, sowie die dokumentarischen Beweise wie Protokolle, Buchhaltung, E-Mails und Vereinbarungen genau zu prüfen.
Wie wir verteidigen
Wir analysieren die Unternehmensunterlagen mit gutachterlicher Detailgenauigkeit, trennen den handelsrechtlichen vom strafrechtlichen Weg und verteidigen Geschäftsführer sowie Führungskräfte gegen instrumentalisierte Klagen, um deren Haftung und Ruf zu schützen.
Internationale Dimension
Bei Konzernen mit Mutter- oder Tochtergesellschaften im Ausland weist der gesellschaftsrechtliche Konflikt grenzüberschreitende Aspekte auf: ausländische Geschäftsführer, in anderen Rechtsordnungen getroffene Entscheidungen oder konsolidierte Rechnungslegung. Wir koordinieren uns mit der Beratung im Land der Muttergesellschaft und arbeiten auf Englisch und Deutsch.